Klage

Klage
klagen:
Das seiner Herkunft nach lautnachahmende Verb (mhd. klagen, ahd. klagōn) bedeutete zunächst »vor Trauer oder Schmerz schreien, jammern«. Der rechtliche Sinn des Wortes entwickelte sich schon früh aus dem Brauch, bei der Ertappung eines Verbrechers ein Not- und Hilfegeschrei zu erheben und den Täter vor Gericht mit Geschrei und Gejammer zu beschuldigen. So bedeutet auch das Substantiv Klage (mhd. klage, ahd. klaga) seit ahd. Zeit nicht nur »Schmerz-, Wehgeschrei, Jammer«, sondern auch »Beschuldigung, Anklage vor Gericht, Rechtssache«. Rechtliche Geltung haben auch die Ableitung Kläger (mhd. klager, spätahd. clagare) und die Zusammensetzungen und Präfixbildungen anklagen (mhd. an‹e›klagen), dazu Anklage, anklägerisch, Angeklagte‹r›, beklagen (mhd. beklagen, ahd. bic‹h›lagōn), dazu Beklagte‹r› und verklagen (mhd. verklagen). – Das Verb »klagen« gehört vermutlich zu der vielfach weitergebildeten lautnachahmenden Wurzel *gal- »rufen, schreien«, vgl. z. B. aind. gárhati »klagt, tadelt«. Auf eine nasalierte Form dieser Wurzel geht vielleicht die germ. Sippe von klingen zurück. – Abl.: kläglich (mhd. klagelich, ahd. clagalīh »klagend; beklagenswert, jämmerlich«).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Klage — Sf std. (9. Jh., klagon 8. Jh.), mhd. klage, ahd. klaga Stammwort. Aus vd. * klagō; ebenso klagen, mhd. klagen, ahd. klagōn, klagēn, mndd. klagen. Vielleicht bei abweichender Vokalisierung vergleichbar mit avest. gərəzā Klage , ai. garhā Tadel,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Klage [2] — Klage (der Nibelungen Klage), s.u. Nibelungen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Klage [1] — Klage (lat. Actio), 1) jedes gerichtliche Mittel, welches Verfolgung u. Aufrechterhaltung von Rechten bezweckt; 2) im engeren Sinne das Anbringen einer Partei (des Klägers, Actor), worin diese ein streitiges Rechtsverhältniß zur Kenntniß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klage — (lat. actĭo), die Geltendmachung eines Zivilanspruchs seitens des Klägers gege den Beklagten vor dem Richter, verlangt entweder, daß der Beklagte verurteilt werde, etwas zu tun oder zu dulden oder zu unterlassen, oder begehrt bloße Feststellung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Klage [2] — Klage, Dichtung des 12. Jahrh. in Reimpaaren, Anhang zum Nibelungenlied, um 1170 verfaßt, Ausg. von Bartsch (1875), Edzardi (1878) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Klage — Klage, über gefährdete, verletzte, streitige Rechte, den Gerichten vorgetragen mit der Bitte um Entscheidung u. Schutz. Dem Inhalt nach hat jedes Rechtsverhältniß seine besondere K. (actio), entweder bestimmt benannt wie Darlehens , Pfand ,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Klage — ↑Lamento …   Das große Fremdwörterbuch

  • Klage — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Beschwerde Bsp.: • Haben Sie irgendwelche Klagen? • Es tut mir Leid, ich muss eine Beschwerde einreichen …   Deutsch Wörterbuch

  • Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Klage — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”